Findet Schule auch bei Eis und Schnee statt?

Liebe Eltern,

die heutigen Witterungsverhältnisse geben nochmals Anlass Ihnen diese Information zukommen zu lassen.

Findet Schule auch bei Eis und Schnee statt?

Wie in allen anderen Bundesländern, so gilt auch in Nordrhein-Westfalen für alle Kinder im schulfähigen Alter (in NRW ab sechs Jahren) die Schulpflicht. Dabei haben zunächst einmal die Eltern dafür zu sorgen, dass ihr Kind am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt. (….)

Ein zwingender Grund für ein Schulversäumnis kann überdies auch der plötzliche Eintritt extremer Witterungsverhältnisse – wie zum Beispiel starker Schneefall, Eisglätte oder Sturm – sein. In diesem Fall gilt grundsätzlich: Die Eltern entscheiden morgens, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst. In jedem Fall muss aber die Schule informiert werden. Da das Nichterscheinen in der Schule in derartigen Fällen entschuldigt ist, können Schülerinnen und Schülern hieraus auch keine negativen Konsequenzen entstehen.

(© 2013 - 2016 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf)

In unserem Schulbrief zum Schuljahresbeginn steht für die Fahrschüler /Fahrschülerinnen folgende Info bei Busverspätungen:

Bei Verspätungen der Busse vor Unterrichtsbeginn sollen die Kinder nach kurzer Wartezeit (ca. 10 Minuten) wieder nach Hause gehen. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind eine Anlaufstelle hat (Oma, Freund/-in, Nachbarn…). Kontaktieren Sie bitte umgehend die Schule.

Nach Unterrichtsschluss sollten die Kinder, ebenfalls nach kurzer Wartezeit, unverzüglich zur Schule zurückgehen und sich im Lehrerzimmer melden oder aber im offenen Ganztag. Wir informieren Sie über das weitere Vorgehen! 

 

Sollten Sie morgens unsicher sein, ob der Schulbusverkehr möglich ist, informieren Sie sich persönlich bei der Firma Latzel unter 02174-61555.