Neuregelung zur Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen)
WICHTIGER APPELL
an alle Eltern, die aufgrund der Neuregelung einen Betreuungsanspruch haben
Um für das Gemeinwesen den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, hat die Landesregierung entschieden, dass jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist, und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zu Unabkömmlichkeit vorlegen kann, unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesbetreuungsangeboten hat, wenn die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll - entsprechend der Empfehlung des RKI - organisiert werden kann.
Diese Neuregelung gilt ab dem 23.03.2020 und bezieht sich sowohl auf die Betreuung in Kindertageseinrichtungen als auch in Kindertagespflege.
Wir appellieren gleichwohl an alle Eltern:
Aus Infektionsschutzgründen sollte die Inanspruchnahme dieser Neuregelung auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt bleiben. Bitte bringen Sie Ihre Kinder nur dann in die Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege, wenn Sie die Betreuung wirklich nicht selbst wahrnehmen oder anderweitig verantwortungsvoll - nach den Empfehlungen des RKI - organisieren können.
Tragen Sie zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus bei, indem Sie die Kinderzahl in den Betreuungsgruppen nicht größer machen als unbedingt erfor-derlich. Beachten Sie auch das mit jedem zusätzlichen Kontakt außerhalb der Familie steigende Infektionsrisiko für Ihr Kind und Ihre Familie.
Bitte denken Sie auch an die Gesundheit und das Wohl der Betreuerinnen und Betreuer in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege.
Die gesamte Bevölkerung ist aufgefordert, Sozialkontakte soweit wie möglich zu vermeiden. Bitte wirken Sie hieran mit.
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen